AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kontaktdaten
Herr Armin Müller
Videoproduktion Müller Filmt
Sonnenallee 200
12059 Berlin
Germany
Telefon: +49 (0) 179 13 55 44 9
E-Mail: kontakt (at) videoproduktion.berlin
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Herrn Armin Müller, Inhaber von Videoproduktion Müller Filmt (im Folgenden „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Film- und Medienproduktion.
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Teil des Vertrags, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen schriftlich zu. Dies gilt nicht, sofern diese AGBs ausdrücklich einen einfachen Widerspruch als ausreichend vorsehen.
2. Leistungen
2.1. Der Auftragnehmer ist gelernter Mediengestalter Bild und Ton (Zertifikat IHK-Berlin) und erbringt Dienstleistungen wie z. B. Kameraführung inklusive Technik, Videoschnitt, Tonbearbeitung und Grafikdesign. Der genaue Leistungsumfang wird individuell im Angebot festgelegt.
2.2. Alle Arbeiten werden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch alleiniger Ansprechpartner und Vertragspartner des Auftraggebers. Sollte der Auftraggeber aus Gründen der Vertraulichkeit den Einsatz von Subunternehmern nicht wünschen, teilt er dies dem Auftragnehmer formlos mit.
2.4. Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Bei unverschuldeten Verzögerungen (z. B. durch Krankheit oder höhere Gewalt) informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
2.5. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Dokumente, Informationen und Materialien (z. B. Drehgenehmigungen, Firmen-CI, Schriften) zur Verfügung. Möglicherweise können vereinbarte Termine und Abgabefristen sonst nicht eingehalten werden.
2.6. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass alle eingesetzten elektrischen Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 (§ 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV) geprüft sind. Zudem verfügt der Auftragnehmer über eine berufliche Haftpflichtversicherung sowie eine Inhaltsversicherung zur Absicherung seiner Tätigkeit.
3. Vertragsabschluss
3.1. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3.2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) annimmt.
3.3. Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und können eine Anpassung der Vergütung sowie der Termine nach sich ziehen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Für die Erbringung der Dienstleistungen wird ein Honorar oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, wie im Angebot festgelegt. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Nebenkosten wie z. B. Reisekosten, Spesen oder Mietkosten für Studios sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen und im Kostenvoranschlag aufgeführt.
4.3. Die Kalkulation basiert auf dem Projektstand zum Zeitpunkt der Angebotsanfrage. Bei verzögerter Annahme eines Kostenvoranschlags können sich neue Kalkulationsgrundlagen (z. B. Fahrt- oder Übernachtungskosten) ergeben, die dem Auftraggeber mitgeteilt werden.
4.4. Zeichnen sich vor oder während der Produktion zusätzliche Kosten ab, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
4.5. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf Basis des vereinbarten Honorars oder eine angemessene Erhöhung der Pauschale zu leisten.
4.6. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Rechnung. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug nach 10 Tagen ab Rechnungseingang kann der Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen geltend machen.
4.7. Bei Stornierung eines Auftrags gilt:
4.7.1. Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei.
4.7.2. Weniger als 14 Tage vor dem Termin: 50 % des Brutto-Gesamtbetrags als Ausfallhonorar.
4.7.3. Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 75 % des Brutto-Gesamtbetrags als Ausfallhonorar.
4.7.4. Weniger als 3 Tage vor dem Termin: 100 % des Brutto-Gesamtbetrags als Ausfallhonorar. Eine Verschiebung ist nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer möglich.
4.7.5. Eine Verschiebung des Auftrags ist nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer möglich. Das oben genannte Ausfallhonorar wird ausschließlich im Falle einer Stornierung fällig, d.h., wenn der Auftrag nach Annahme des Angebots innerhalb der angegebenen Frist vollständig entfällt.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1. Das Urheberrecht an allen erstellten Werken (z. B. Bild-, Ton- und Videomaterial) verbleibt beim Auftragnehmer, Armin Müller.
5.2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht am Werk für eigene Zwecke, welches zeitlich und räumlich uneingeschränkt ist. Die Weitergabe für journalistische Zwecke an Medien oder Presse (sog. Pressemappen) ist unter Angabe der Namensnennung (z. B. „Ihr Unternehmen / Videoproduktion Müller Filmt“) dem Auftraggeber frei überlassen.
5.3. Die Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf Inhalte, an denen der Auftragnehmer das Urheberrecht besitzt, und gehen erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung auf den Auftraggeber über.
5.4. Für Lizenzen Dritter (z. B. Musik, Stock-Footage) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Plattformen bzw. der Urheber. Der Auftragnehmer haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen des Auftraggebers.
5.4. Für Lizenzen Dritter (z. B. Musik, Stock-Footage) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Plattformen bzw. der Urheber. Der Auftragnehmer haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen des Auftraggebers.
5.5. Rohdaten (unbearbeitetes Material) verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe erfolgt nur nach Absprache, wobei der Transfer je nach Datenmenge online oder per Kurier (z. B. auf HDD, SSD oder USB) organisiert wird. Die Kosten für zusätzliche Speichermedien und Kuriere übernimmt der Auftraggeber.
5.6. Das Eigentum an physischen Datenträgern (z. B. HDD, SSD, USB), die im Rahmen des Auftrags übergeben werden, bleibt bis zur vollständiger Begleichung der Rechnung beim Auftragnehmer.
5.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke oder Teile der Aufnahmen für Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Showreel) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht. Ein Widerspruch kann formlos per E-Mail erfolgen.
6. Abnahme und Korrekturen
6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übergebenen Arbeiten innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe zu prüfen und Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Arbeiten als abgenommen.
6.2. Im vereinbarten Honorar sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich vergütet.
7. Datenschutz
7.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert und ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung verarbeitet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Projektabhängig können Informationen an Subunternehmer im Rahmen der Auftragsausführung weitergegeben werden. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten gemäß DSGVO.
7.2. Auf Wunsch des Auftraggebers können sensible Daten verschlüsselt aufbewahrt werden, um einen erhöhten Schutz zu gewährleisten. Je nach Datenmenge und Aufwand für die Verschlüsselung sowie die sichere Speicherung können hierfür zusätzliche Kosten anfallen, die im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern nicht im Einzelfall aufgrund der Art oder des Ortes der Leistungserbringung eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
8.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Eintritt höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet, und beide Parteien sind von weiteren Leistungspflichten entbunden. Nicht stornierbare oder bereits angefallene Auslagen (z. B. Fahrtkosten) sowie erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, einschließlich Schäden durch Datenverlust oder technische Probleme außerhalb seines Einflussbereichs (z. B. defekte Hardware des Auftraggebers, Einbruch, Diebstahl, Naturereignisse). Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.4. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist.
8.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Salvatorische Klausel
9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.
Berlin, 13.05.2025